Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Erklärung: 23. Juni 2025

Diese Erklärung informiert über den Stand der Barrierefreiheit der Website www.zuparken.de gemäß § 9b Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) und gibt Hinweise zu Kontakt- und Beschwerdemöglichkeiten.

Wir – das Team des zuparken Festivals – möchten allen Menschen den Zugang zu unserer Website ermöglichen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, www.zuparken.de barrierefrei zu gestalten – damit alle, die dabei sein oder sich informieren wollen, das auch ohne Hürden tun können.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.zuparken.de ist derzeit nur teilweise barrierefrei. Sie entspricht in weiten Teilen den Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102 und der harmonisierten Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018), orientiert sich zudem an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Konformitätsstufe AA.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu erkennen und abzubauen – mit dem Ziel, bis Ende 2025 eine vollständige Barrierefreiheit auf Stufe AA zu erreichen.

Nicht barrierefreie Inhalte im Detail:

1. Nicht pausierbare Animationen / Videos

(WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 2.2.2 „Pausieren, Stoppen, Verbergen“)
Das auf der Startseite eingebundene Video startet automatisch und kann derzeit nicht pausiert, gestoppt oder ausgeblendet werden. Sowie auf der Startseite eingebundene Animationen. Dies kann insbesondere für Personen mit kognitiven Einschränkungen, Konzentrationsstörungen oder Reizsensibilität eine Barriere darstellen.

2. Alternativtexte für Bilder

(WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte)
Einige Bilder, Icons und grafische Elemente sind derzeit noch ohne Alternativtexte eingebunden. Das schränkt die Nutzbarkeit für Screenreader ein.

Die Ergänzung ist in Planung und wird dokumentiert, sobald abgeschlossen.

3. Unzureichendes Kontrastverhältnis

(WCAG 2.1 – 1.4.3, 1.4.11)
Texte und interaktive Elemente weisen teilweise ein zu geringes Kontrastverhältnis auf. Das erschwert die Lesbarkeit, insbesondere für Nutzer:innen mit Sehbehinderungen.

4. Unzureichende Struktur und Navigationshilfen 

(WCAG 2.1 – 1.3.1, 1.3.2, 2.4.6, 2.4.10)
HTML-Elemente (z. B. Überschriften, Formularbeschriftungen) sind nicht durchgehend semantisch korrekt aufgebaut.
Eine Überarbeitung der Struktur zur Verbesserung der Zugänglichkeit ist in Planung.

5. Unangekündigtes Öffnen neuer Fenster oder Tabs

(WCAG 2.1 – 3.2.5 Kontextwechsel)
Einige externe Links öffnen neue Browserfenster oder Tabs, ohne dass dies angekündigt wird. Dies kann zu Orientierungsschwierigkeiten führen – insbesondere mit assistiven Technologien.
Eine entsprechende Kennzeichnung wird vorbereitet.

6. Fehlende Screenreader-Kompatibilität bei interaktiven Elementen

(WCAG 2.1 – 4.1.2 Name, Rolle, Wert)
Einige Schaltflächen und Icons sind nicht korrekt beschriftet oder im Accessibility Tree nicht sichtbar. Dies erschwert die Bedienung mit Screenreadern.

7. Unzureichende Linkbeschriftungen

(WCAG 2.1 – 2.4.4 Zweck von Links)
Links wie „Mehr erfahren“ oder Symbole enthalten keine sprechenden Beschreibungen. Die Funktion ist dadurch nicht eindeutig erkennbar.

8. Inkonsistente Navigation & Bezeichnungen

(WCAG 2.1 – 3.2.3 & 3.2.4 Konsistenz)
Menüpunkte und Begriffe sind auf verschiedenen Unterseiten nicht immer einheitlich benannt oder strukturiert. Das kann für Nutzer:innen mit kognitiven Einschränkungen zu Verwirrung führen.

9. Fehlender „Skip to Content“-Link

(WCAG 2.1 – 2.4.1 Blöcke überspringen)
Aktuell gibt es keinen „Zum Inhalt springen“-Link, um Tastaturnutzer:innen einen direkten Einstieg in den Hauptinhalt zu ermöglichen.

10. Unzureichende Unterstützung bei Formularen

(WCAG 2.1 – 3.3.1 bis 3.3.3 Fehlererkennung und -beschreibung)
Hilfestellungen bei der Formularnutzung sind visuell sichtbar, werden jedoch von Screenreadern (z. B. VoiceOver) nicht erfasst. Dadurch sind sie für einige Nutzer:innen nicht zugänglich.

Ausnahmen & unverhältnismäßige Belastung

Bestimmte Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei, weil sie laut § 3 BFSG von der Pflicht ausgenommen sind oder die Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.

Unverhältnismäßige Belastung
Die vollständige barrierefreie Anpassung aller Komponenten würde eine grundlegende technische Neuentwicklung erfordern. Aufgrund personeller und wirtschaftlicher Ressourcen ist eine sofortige Umsetzung nicht leistbar, jedoch bis Ende 2025 eingeplant.

Zeitbasierte Medien vor dem 28. Juni 2025
Einige eingebettete oder verlinkte Videos wurden vor dem 28.06.2025 veröffentlicht. Gemäß § 3 Abs. 3 BFSG sind solche Inhalte von der Barrierefreiheitsverpflichtung ausgenommen.

Drittinhalte
Inhalte, die von externen Anbietern stammen (z. B. Ticketshops, Social-Media-Widgets),
unterliegen nicht unserer redaktionellen Kontrolle. Eine barrierefreie Anpassung dieser Elemente
ist uns daher nicht möglich.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19.06.2023 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt und zuletzt am 23.06.2025 aktualisiert.

Kontakt und Feedback

Du hast eine Barriere entdeckt oder Feedback zur Barrierefreiheit der Website? Dann melde dich gern:

Supreme GmbH (Veranstalter des zuparken Festivals)
Kempowski-Ufer 1
18055 Rostock
📧 kontakt@agentur-supreme.de
📞 0381 – 3373 92 11

Schlichtungsverfahren

Wenn du mit unserer Rückmeldung nicht zufrieden bist, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden. Die Schlichtung ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.

Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin
📞 030 18 527 – 2805
📧 info@schlichtungsstelle-bgg.de
🌐 www.schlichtungsstelle-bgg.de